04.04.2012

Euroweb / Webstyle / Berger Law LLP: Im März nichts gewonnen? Nichts zu gaggern?

Der Karpfen im Teich wird von einem fürchterlichen Lärm gestört und steckt seinen Kopf aus dem Wasser. Er sieht ein Huhn und hört es fürchterlich gaggern. Nach einer ganzen Weile denkt er "Was hat das Huhn nur?"

Er fragt es also nachdem sich das Huhn endlich beruhigt hat.

Das Huhn: "Na höre mal: ich habe ein Ei gelegt!"

Der Karpfen: "Meine Frau legt viele tausende Eier und es wäre sehr verstörend und sie käme zu nichts anderem mehr, wenn sie wegen jeden Eies so ein fürchterliches Gegacker anfangen würde wie Du es tust!"
(Alte Fabel in eigener Fassung)

Sonst berichtet der Laienpublizist Philipp Berger ja über jeden einzelnen Prozess in dem die Euroweb oder die Webstyle mal was gewonnen haben und stellt diese Verfahren als "richtungsweisend" dar - wohl in dem Wissen (sonst wäre er als Anwalt kaum geeignet), dass diese Urteile Einzelurteile waren, bei denen die Gegner der Euroweb oder der Webstyle den Vortrag zu den erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen nach § 649 BGB nicht wirksam bestritten hatten, also lediglich einen prozessualen Fehler begingen. Was die Kanzlei Berger Law LLP in den Prozessen für die Euroweb oder die Webstyle vortrug war oft genug "zweifelhaft". In einem Fall hat das LG Berlin sogar auf die Haftung des gegnerischen Anwaltes wegen grober Fahrlässigkeit verwiesen. Mehrere Gerichte gingen von einer nicht mehr glaubhaften Sachverhaltsdarstellung durch die Euroweb aus, welche die Kanzlei Berger vertrat. Anfang April 2012 findet sich im Kanzleiblog keine aktuelle "Berichterstattung" über einen "Sieg" der Euroweb oder der Webstyle. Das legt nahe, dass die nichts gewonnen haben. Sonst würde das Huhn gaggern, da tut es ja sonst auch. Und zwar verdammt laut!

Gegenteilige Urteile, also solche, bei denen die Webstyle oder die Euroweb verlor gibt es, trotz der Vielzahl in der nur bedingt "wahrheitsgemäßen Berichterstattung" des Laienpublizisten und Euroweb/Webstyle-Propagandaanwaltes Philipp Berger nicht. In der Realität schon. Viele. Sehr viel mehr, um genauer zu sein.

Dabei ist er es, der die Öffentlichkeit mit Sicherheit darüber informieren könnte, warum er (oder seine Kanzlei) in jüngster Zeit in etlichen(!) Verfahren vor dem LG Düsseldorf die Klage für die Euroweb zurück nahm und die Ansprüche der Gegner anerkannte - wohl um einem Urteil mit rufvernichtender Wirkung aus dem Wege zu gehen, wie es schon in der Sache VII ZR 22/11 geschah über welche der Anwalt Philipp Berger bis heute sogar öffentlich die Lüge verbreitet, der BGH habe die arglistige Täuschung durch die Euroweb "abstrakt" nicht erkennen können. Und sich so ganz offen auf die Seite des Unrechts stellt. Darüber, ob deshalb die Rechtsanwälte, nun sogar die "Partner", aus der "Kanzlei Berger LLP" und "Berger Law LLP" fliehen, kann man trefflich spekulieren. Ich wäre dort schon längst weg, mit solchen Vorgängen wöllte ich, wäre ich ein "Organ der Rechtspflege" nichts zu tun haben!

Bei den Klagerücknahmen greift ja, so würde Philipp Berger wohl behaupten, die Schweigepflicht. Dann sollte er aber auch das dumme Gaggern lassen.

Nein! Ich frage den Herrn Berger nicht. Ich wüsste, dass das, was von diesem Laienpropagandist als Antwort kommt (er würde nach meiner Erfahrung wohl auch nicht antworten), für eine angemessene und wahre Berichterstattung unverwertbar wäre. Man könnte sich höchstens darüber auslassen, was an der Antwort (nicht) wahr oder vorsätzlich wahrheitsverzerrend wäre. Wie die anderen Berichte des Laienpublizisten Philipp Berger, der sich immer mehr als "Unrechtsanwalt" entpuppt, auch.

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