13.04.2012

LG Düsseldorf, Az. 22 O 101/11: Euroweb erklärt Klagerücknahme [Update]

"Fast freiwillig":
Es folgte das wohl typische Vorgehen von Euroweb: Mahnbescheid, Klage im Urkundenverfahren – das aus formalen Gründen problemlos gewonnen wurde – und Zwangsvollstreckung aus diesem Vorbehaltsurteil. Im notwendigen Nachverfahren wurden zum Vertragsgespräch nun die Zeugen gehört: die Ehefrau meines Mandanten und der Abschlussvertreter von Euroweb. Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Dann die Überraschung: der Vertreter von Euroweb erklärte, auch er sehe die Aussage “seines” Zeugen kritisch – und nehme die Klage zurück.
... berichtet heute (13,4.2012) der Rechtsanwalt Hänsch.

"Rechtsanwalt" Philipp Berger, Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Kronkolonie Webstyle GmbH schweigt hierzu.

Was zu erwarten war. Doch es fällt noch etwas auf. Ein "geschulter", lügender Zeuge:
Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Es ist schon verwunderlich, dass das Gericht diese Nummer überhaupt mitmachte:

Ein Zeuge der Klägerin, der sich entschuldigt weil er an einer "wichtigen Firmenschulung" (demnach der Klägerin!) teilnehme, während sich die Anwälte der Klägerin erst einmal die Aussagen der gegnerischen Zeugen anhören, diese analysieren und dem eigenen Zeuge dann die zu machenden Aussagen mitteilen (lassen). Immerhin geht es für den Zeuge ja um seine Abschlussprovision von mehr als 1000 Euro. Bei einem "Grundgehalt" von 800 Euro ist das für den eine Frage der Existenz. Deshalb hat er, das ist ganz klar, erst im Verkaufsgespräch und dann vor Gericht gelogen.

Dem LG Düsseldorf ist aus mehreren Verfahren bekannt, dass die Euroweb lügt, "dass sich die Balken biegen". Das steht nicht wörtlich, dafür aber sinngemäß in erstaunlich vielen Urteilen. Statt sich also den hier erforderlichen "gelben Helm" aufzusetzen und ein solches Spiel gar nicht erst nicht mit zu spielen, haben die Richter es zugelassen, dass der "Zeuge" mit einiger Wahrscheinlichkeit für "seine" Aussagen "geimpft" wird und dann vorlügt, was ihm bei der Vorbereitung als "seine" Aussage beigebracht wurde.

"Geht gar nicht!" - finde ich. In künftigen Sachen sollten die Anwälte der Euroweb-Gegner das gleich unterbinden.


Das Verfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, Az I-5 U 105/11 liefert wertvolle Hinweise darauf, welcher Art die Schulung wohl war und wieso der "Zeuge" der Euroweb das Gegenteil der Zeugin des "Partnerunternehmens" aussagte.

1 Kommentar:

. hat gesagt…

Ob die "firmeninterne Schulung" womöglich das Thema "Zeugenaussage" hatte werden wir nie erfahren.

Aber wir dürfen beliebig fest an das glauben, was wir dazu annehmen.

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