29.05.2012

So werden Sie Euroweb-Zeuge!

"Der Zeuge erklärt auf Nachfrage des Senats, er habe nach Erhalt der Ladung ein Telefonat mit der Kanzlei Berger geführt, in welchem ihm der Sachverhalt erklärt und er zur Wahrheit gemahnt worden sei."
Auf Nachfrage des Senats:
„Bei diesem Termin wurde allerdings nicht eine Vorgabe gemacht, was ich zu sagen habe oder was ich nicht zu sagen habe“.

„Es ist so, dass mit mir auch durchgesprochen wurde, welche Fragen eventuell auf mich zukommen konnten. Es wurde aber nicht gesagt, was ich auf diese Fragen zu antworten hätte.“

Wiedergabe des Inhaltes eines Telefongespräches zwischen einer Richterin und dem Richter vor der selben Verhandlung am 10. Mai 2012 (Az.: I-5 U 105/11 ) vor der 5. Zivilkammer des OLG Düsseldorf durch den Vorsitzenden:
„…., dass eine Person, deren Beschreibung auf den Zeugen L::: passe, mit Rechtsanwalt [Philipp] Berger im Luisencafe gesprochen habe und dort im Einzelnen erörtert worden sei, was er sagen dürfe und was er nicht sagen dürfe.“
Ohne  eigene Worte, Thorsten Romaker hat das schön beschrieben.
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Keine Panik!

Ich kann die Euroweb-Mitarbeiter beruhigen: Das gibt im Normalfall (nicht vorbestraft oder so...) eine Strafe von deutlich unter einem Jahr die auf Bewährung ausgesetzt wird. In der Zeit sollte man es vermeiden mit Philipp Berger kaum 120m Fußwegmeter vom Gericht entfernt die Aussagen für die nächste Verhandlung auswendig zu lernen.

Was jetzt die Chefs und den Philipp Berger betrifft, da sieht das ein ganz klein wenig anders aus. Letzterer kann die Zulassung verlieren.
§ 26 StGB Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
 § 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.     gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.     einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.     eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.     seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5.     einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Das geht übel ab. Ich bin jetzt sehr gespannt, was der Anwalt Philipp Berger dem LG Mönchengladbach vorgemacht hat. Und falls dort ein guter Kumpel des Philipp Berger Richter ist: Das LG Mönchengladbach gehört zum Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf. Dort wird man sich an den Vorfall erinnern. Sowas steht nicht nur im Protokoll, sowas ist immer auch Tagesgespräch in der Kantine!


12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Lesen Sie demnächst in den Stellenausschreibungen des Joblisters vom Jobcenter in Ihrer Region die Stellenausschreibung zum Berufszeugen der Euronepp.

Berufliche Anforderungen? Aber klar! Sie müssen gut reden, artikulieren und andere von Ihrem tun (tuten und blasen) überzeugen können. Vorstrafen, soweit vorhanden, sind im Rahmen Ihrer zu erwartenden Tätigkeit gesondert nachzuweisen. Frauen und Behinderte werden gemäß gesetzl. Vorgaben und auf Verlangen des Jobcenters bei der Personalentscheidung bevorzugt.

Weitere Anforderungen: Keine!^^

Es grüßt in bekannt liebenswürdiger Art,

ein Stellenbeschreibungs_Autor-trainee

PS:
http://www.youtube.com/watch?v=PqRYfaJC9Us

Anonym hat gesagt…

Und mal so gefragt, was hat die Euronepp der Netzgemeinde schon zu bieten? Ich meine, was besseres als Webdesign der Euronepp findet man überall.

Mach doch mal am besten eine Satire ala "Webdesign noch besser als bei Euroneppern." mit Verweis auf kuriosestmögliche Angebote (Reseller v. HTML-Seiten/PHP-Scripten auf Ebay, MightyDeals, Codecanyon, den Klassiker bzw. den "Code for Food" Webentwickler).

Karl Knall hat gesagt…

Sie widerwärtiger Schnüffler!

. hat gesagt…

Die Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage, Anstiftung hierzu, Betruges und Bandenbildung gemäß § 263 Absatz 2,3,5 und 7 sowie mein Hinweis auf OK hat soeben die StA Düsseldorf erreicht.

Karl Knall hat gesagt…

Strafanzeige ... StA Düsseldorf erreicht

...und am Ende prahlen Sie wieder mit Ihrem 154er, man kennt das ja.

Suchen Sie sich doch ein produktiveres Hobby als das Verfassen von Sinnlos-Anzeigen, die ohnehin nur auf Gerichtsakten verweisen.

Problembärdompteur hat gesagt…

Karlchen scheint mal wieder abzukotzen. Gefällt dem Speichellecker nicht was er da lesen muß?

. hat gesagt…

...und am Ende prahlen Sie wieder mit Ihrem 154er, man kennt das ja.

Nö. Ist diesmal nicht drin. Ich meine die Einstellung weil dem Gauner Christoph Preuß anderweitig eine hohe Strafe droht (§ 154 StPO). Hier reden wir über "OK". Dagegen sind die 14 Betrugsvorwürfe in Leipzig nur ein Klacks.

Das Bett an der Tür bekommt er dann nicht mehr. Jedenfalls nicht von Anfang an.

Problembärdompteur hat gesagt…

"Suchen Sie sich doch ein produktiveres Hobby als das Verfassen von Sinnlos-Anzeigen, die ohnehin nur auf Gerichtsakten verweisen"

Sag mal Karlchen, was stört dich so daran, daß Betrügern ans Bein gepinkelt wird? Und was ist der Grund dafür, daß du dich solchen zwielichtigen Typen anschleimst und Partei für sie ergreifst? Geht dir dabei einer ab? Werfen sie dir ab und an ein paar Bröckchen hin von denen du dich nähren kannst? Sag schon, was es ist. Vielleicht kann dir ja geholfen werden. Mit normalem Verstand kann dein Verhalten ja nicht erklärt werden.

Anonym hat gesagt…

Problembärdompteur, am besten ist es, dem Problempelz unter den Furrys und seiner Freundin aufzuzeigen, wie dämlich sie beide in ihrem tun doch sind.

Über gerade eben solche tragischen Figuren bzw. verkrachte Existenzen kann und sollte man sich auch nur lustig machen. Ich meine, diese suchen hier und/oder anderswo nur Aufmerksamkeit mit ihrem Gehabe und werden gerade damit noch stärker in die Schranken gewiesen, wenn man ihnen an der Stelle einen Strich durch die Rechnung macht.

Ich bin der Meinung, dass das auch im Sinne der beiden ist, dies mal anzufangen. Und natürlich, in Furry Foren (das weiß ich), gibt es on topic Threads mit gelisteten Hilfsangeboten, die ich beiden ausdrücklich nahelege, in Anspruch zu nehmen.

greetz,

trainee

. hat gesagt…

Genug zu Problembären. Bitte.

Amira Samia hat gesagt…

"Genug zu Problembären.Bitte"
Dann sorg "Bitte" dafür das dieser K. Knallkopf hier nicht mehr auftaucht!

. hat gesagt…

Dann sorg "Bitte" dafür das dieser K. Knallkopf hier nicht mehr auftaucht!

Versteh das doch mal so: 80% von dem, was der "Karl Knall" postet lösche ich sofort. Das was ich nicht lösche veröffentliche ich um ihn nachher vorzuführen.

Karl Knall begreift aber nicht, dass ich ihn instrumentalisiere, sonst würde er aufhören.

Es macht wirklich Spaß so dumme Gegner zu haben.

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