07.08.2012

Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2

Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

Jetzt: Teil 2

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html

verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“. Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

Die Textstelle lautet korrekt:
"Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen."
Herr Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), von der Kanzlei Berger GbR, falls da ein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde, war es ein Reinfall, denn dann hat das Gericht abgelehnt, weil dieses eine klassische Meinungsäußerung ist.

Falls da aber kein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde war es pures Stalking.

Ein negative Feststellungsklage könnte Ihren Mandanten Kosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro bescheren. Soll ich den Auftrag ausschreiben oder einfach meinem tausend mal besseren Stammanwalt mal machen lassen? Ich habe ja bereits geantwortet und Sie zur Rücknahme aufgefordert - und doch Sie haben in mafiöser Einigkeit das "Gesetz der Umerta" befolgt - namentlich geschwiegen.

Auch hier gilt:


Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Schrei ihn doch nicht gleich so an, er hat sicherlich eine Kündigungsfrist beim Berger einzuhalten. ;-€

. hat gesagt…

"er hat sicherlich eine Kündigungsfrist beim Berger einzuhalten."

1)
Das Verlangen des Chefs, dass man seinen eigenen Ruf und die eigene berufliche Zukunft derartig gründlich zerstöre, ist in Grund für eine fristlose Kündigung.

2)
Er konnte ja mitteilen: "Habe gekündigt. Bin in vier Wochen endlich hier weg!" Dann hätte ich ihn aus der Berichterstattung rausgenommen wie vor ein paar Monaten den A.F. - nur hat der J.P.B. die Frist versäumt. Gesetzt hatte ich eine.

Aber vielleicht bin ich ja eine gnädige, gegenüber wirklich bereuenden Sündern nachsichtige Seele?

Anonym hat gesagt…

Armer Jean-Paul Bohne. Erst eine schwere Kindheit wegen dem Namen. Dann (mutmasslich) ein nicht einser-Studium (sonst wäre er Richter oder Staatsanwalt geworden, oder bei einer Topkanzlei genommen). Nun ein Arbeitgeber mit einem schlechten Ruf und Auflösungserscheinungen. Und jetzt auch noch blog-Beiträge mit dem eigenen Namen. Fehlt nur noch Fusspilz.

. hat gesagt…

Damit der Jean-Paul Bohne und der Philipp Berger sich nicht langweilen habe ich heute einen Lehrfilm:

http://www.youtube.com/watch?v=ARwGnZpT9Ic&feature=related

Wenn die Ansprechpartner im Medienrecht nicht alles in dem Film verstehen, dann beantworte ich den "Ansprechpartnern im Medienrecht" der Berger-Law LLP gern die Fragen dazu.

Auch zu dem Finger von letzter Woche.

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