21.01.2013

Berger Law LLP: Webstyle GmbH zockt ab

In der aktuellen "Ligitation PR" über einen "Sieg" der Webstyle GmbH vor dem LG Chemnitz stellt die Berger Law LLP dar, dass die klagende Webstyle GmbH für einen nach 2 Monaten gekündigten Vertrag (ursprüngliche Laufzeit: 4 Jahre) insgesamt ca. 7.000 € zugesprochen bekommen habe.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Webstyle GmbH für diese Summe praktisch nichts geleistet habe und dass vor Gericht mal wieder behauptet wurde, die Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Euroweb erbracht. Im Großen und Ganzen aber zeigt der Bericht über das bedauerliche Urteil, dessen Text diesmal der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, vor allem eines: Die Webstyle zockt ebenso wie die anderen Unternehmen des "Konzerns" der Euroweb Internet GmbH übel ab. "Money for Nothing" wird verlangt und genau das nennt der Autor "Abzocke der übelsten Sorte".

Im nicht veröffentlichten Urteil würden sich wahrscheinlich Hinweise finden, was das Gericht am Vortrag und Vorgehen der Beklagten kritisiert. Das es an solchen Hinweisen nicht fehlt zeigt sogar der gewohnt teilwahre Bericht der Berger Law LLP:
"So konnte sich der Mann nicht mit seiner Behauptung durchsetzen, bei den Vertragsverhandlungen sei von einem jährlichen – und nicht von einem monatlichen – Entgelt in Höhe von 150 Euro die Rede gewesen. Das Gericht hielt dem entgegen, aus dem Vertragsformular ergebe sich eindeutig, dass die 150 Euro Entgelt jeden Monat fällig würden. Falls der Unternehmer gegen diese Kosten Einwände gehabt hätte, hätte er sie unmittelbar gegenüber Webstyle artikulieren müssen – und nicht erst nach Zusendung einer Rechnung und rechtlicher Beratung im Juli 2010"
(Vertragsabschluss war im Februar 2010)

Im Ganzen liefert der nur vermeintlich positive Bericht der Berger Law LLP mal wieder vor allem eine Erkenntnis: 

Mit den Unternehmen des Eurowebkonzerns (Euroweb Internet GmbH, Webstyle, Euroweb Marketing, Viscomp und angeschlossenen Firmen wie der WAZ OnlineService sollte man sich gar nicht erst einlassen!

Insoweit sind wir dem Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten für die deutliche Warnung, die er ebenso unabsichtlich wie auftragsgemäß auf den Webseiten der Berger Law LLP veröffentlicht, natürlich sogar dankbar.

2 Kommentare:

Vertrieb Euroweb Group hat gesagt…

Das müssen Sie uns erst mal nachmachen...mit einer Nichtleistung auf legalem Weg gutes Geld verdienen!

. hat gesagt…

Nun, darüber ob das legal ist, werden die Herren Preuß, Fratzscher und Berger wohl demnächst zwangsweise von denjenigen informiert, die darüber zu befinden haben.

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