18.01.2013

Ratschlag für Euroweb-Kunden, die ganz schnell keine mehr sein wollen... (Kündigen)

Die Euroweb Internet GmbH verspricht den angeblichen "Referenzkunden" das "Blaue vom Himmel". So auch ein "CMS" mit welchem diese ihre Webseite aktuell halten können.

Aus Kundensicht ist ein CMS ein Werkzeug, mit welchem die Kunden die eigene Webseite jederzeit selbst aktualisieren können. Auch können Seiten des Auftrittes nicht nur geändert, sondern auch hinzugefügt und gelöscht werden.

Doch die Euroweb liefert kein CMS!

Damit wird die Leistung durch die Euroweb nicht vertragsgerecht erbracht. Das eröffnet für die Kunden die Möglichkeit der Euroweb, der Waz Onlineservice oer der Webstyle GmbH eine angemessene Frist für die Erbringung der Leistung zu setzen und für den Fall der Nichterbringung die Kündigung auszusprechen. Begründung ist dann "Vertragsbruch" - die Folgen sind: Der Vertrag muss auch von der Kundenseite nicht mehr erfüllt werden (Zahlungen!) und es entstehen sogar Regressansprüche (Schadensersatz e.t.c.)

Figur 1: Vorsätzlich unwahres Werbeversprechen der Euroweb

Betrug?

Nun, die Euroweb stellt allen Kunden mit deren "Systemvertrag" etwas zur Verfügung, womit diese einige wenige Inhalte bearbeiten können. Die Bewerbung eines "CMS" ist eine arglistige Täuschung, denn der Euroweb ist beim Werben und dem Vertragsschluss schon bewusst, dass diese das versprochene CMS gar nicht zur Verfügung stellen will und wird. Das kann man selbstverständlich als "Eingehungsbetrug", einer Form des Betruges nach § 263 StGB, ansehen.

Das gleiche Problem haben auch die Webstyle GmbH und die WAZ-Onlineservice GmbH, welche die gleichen Leistungen verkaufen.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Doch die Euroweb liefert kein CMS

CMS ist kein geschützter Begriff. Ergo ist diese Aussage wieder mal abmahnfähig, Freundchen!

Die Tore des Knastes öffnen Sich für dich; dich und dein ....gesicht!

. hat gesagt…

"Die Tore des Knastes öffnen Sich für dich; dich und dein ....gesicht!"

Ich wiederhole für Dich: Deine Wut ist für mich das selbe wie für einen Bühnenkünstler lang anhaltender, tosender Beifall.

. hat gesagt…

Es kommt nicht darauf an ob CMS ein "geschützter Begriff" ist. Es kommt nur darauf an, was durch die Verwendung des Begriffes in der Bewerbung auf der Empfängerseite für Vorstellungen geweckt werden. Und da haben wir die Tatsache, dass es für den Begriff Definitionen gibt und dass die Euroweb den Begriff "CMS" selbst mit Aussagen hinterlegt.

Die Empfänger der Werbeaussage (Kunden) werden also vorsätzlich und arglistig getäuscht. Der Vulgus ist "verarscht und abgezockt", im Strafrecht lautet der Begriff dafür "betrogen".

Anonym hat gesagt…

"Die Tore des Knastes öffnen Sich für dich; dich und dein ....gesicht!"

Das musst Du grenzdebiler kleiner Scheißer [1] gerade sagen.

[1]
http://www.youtube.com/watch?v=9t-86UNdq4k
http://www.youtube.com/watch?v=KzuBAFklKTI

Problembärdompteur hat gesagt…

http://www.jurablogs.com/de/go/q/982605

Rechtsanwälte Musiol und Wachs gehen erfolgreich gegen Euroweb Internet GmbH (GF Christoph Preuß) wegen wahrheitswidriger Presseerklärung vor.

Herzlichen Glückwunsch an die beiden Anwälte.

Anonym hat gesagt…

Das zitiere ich gerne :
,,Juristisch anspruchsvollere Propaganda für die Interessen der Euroweb Internet GmbH kommt derweil von der geschäftlich offenbar seit Jahren eng verbundenen Rechtsanwaltskanzlei Berger, billige Jubelmeldungen pro Euroweb und glatte Hetze gegen deren Kritiker hingegen von faktisch anonymen blogs wie dem der "Gerichtsreporterin Gisela" (das dortige Impressum lautet derzeit auf "Günter Werner Doerr" also den Namen, den der verstorbene Münchener Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth trug unter Angabe einer Adresse in Südafrika), auf deren Seite auch der unvoreingenommenste Beobachter wohl sich des Verdachts nicht wird erwehren können, ein buntes Sockenpuppentheater aufgeführt zu bekommen.''
Sehr treffend, wie ich finde..

Kommentar veröffentlichen