18.02.2013

Euroweb verliert nach arglistiger Täuschung vor LG Halle - Kanzlei Berger berichtet nicht sachlich, sondern zielorientiert

Das Landgericht Halle hat am 10.01.2013 eine Klage der Euroweb Internet GmbH (Klägerin) gegen eine Mandantin der Rechtanwälte Maurer & Kollegen durch Versäumnisurteil abgewiesen (Az. 5 O 173/12). Grund für die offensichtliche Flucht in die Säumnis war eine drohende Verurteilung wegen arglistiger Täuschung.

Interessant ist, wie die Kanzlei Maurer & Kollegen die Vertragsanbahnung beschreibt:
"Unserer Mandantin war offenbar auf die übliche Masche der Klägerin hereingefallen: Sie war von einer Mitarbeiterin in Kaltaquise angesprochen worden. Diese behauptete, dass die Klägerin unsere Mandantin gerne als “Referenzkundin” für Kleinbetriebe in Ostdeutschland gewinnen wolle. Sie wolle unserer Mandantin eine neue “Software” vorstellen, sowie kostenlos zur Verfügung stellen und auf diese Weise den “kleinen Mittelstand im Osten” fördern. Zudem sei es eine „besondere Ehre“ , dass ausgerechnet unsere Mandantin als Referenzkundin ausgewählt worden sei. Zwar stünde in dem Vertrag ein monatliches Entgelt, doch betreffe dies ausschließlich das Hosting der Internetpräsenz. Unsere Mandantin könne jederzeit den Vertrag kündigen und die erstellte Homepage zu einem günstigeren Hostinganbieter übernehmen. Wenn Sie zeitnah kündige, erhielte die die Webpräsenz somit völlig kostenlos. 

Außerdem habe unsere Mandantin als Referenzkundin ein Widerrufsrecht, nach dem Sie den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen könne. Deshalb sei das völlig risikolos."
 Warum die Flucht in die Säumnis?

Die betrogene Kundin der Euroweb war durch einen glücklichen Umstand in der Lage, zu beweisen, dass ihr ein Widerufsrecht vorgemacht wurde:

Die Kanzlei Maurer & Kollegen schreibt:
"Glücklicherweise war während des gesamten Gespräches eine Kundin der Beklagten anwesend und hätte den Inhalt des Gesprächs bestätigen können.

Offenbar war dies auch der Grund, weshalb die Klägerin es vorgezogen hat, zum Gerichtstermin nicht zu erscheinen."
Ganz klar: So kennen wir die Euroweb und das Vorgehen der Kanzlei des aus hiesiger Sicht notorisch unehrlichen Herrn Philipp Berger: Um ein Urteil zu vermeiden in welchem mal wieder steht, dass die Euroweb durch den Drücker arglistig täuschend ein Widerufsrecht versprochen hat.

Die großfressigen und in der Gesamtheit des vermittelten Eindrucks offensichtlich bewusst verzerrenden, also im Gesamteindruck bewusst unwahren Berichte der Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP, welcher der Niederkrüchtener Anwalt Philipp Karl Berger sozusagen als "Namensgeber und Oberlügner" vorsteht, erwecken den Eindruck, die Euroweb gewinne immer und habe auch den Anspruch auf fast die gesamte, im Vertrag nicht genannte aber zusammenzurechnende Summe von regelmäßig ca. 7 bis 20.000 Euro.

Karikatur: "Philipp Berger mit dem Werkzeug, mit dem er die Wahrheit so zurichtet, dass diese ihm und der Euroweb gefällt."

Wie man mal wieder sieht stimmt das nicht. Der feine und ganz gewiss sehr oft unehrliche Herr Philipp Berger hat auch öffentlich gelogen, als er trotz eines runden Dutzend ganz anderer Entscheidungen des BGH noch verkündete, der Vertrag mit der Euroweb sei "nur aus wichtigem Grund kündbar".

Der Vertrag ist nämlich nach § 641 BGB kündbar und er ist wegen arglistiger Täuschung anfechtbar.

2 Kommentare:

Nelson Muntz hat gesagt…

Haha!

Anonym hat gesagt…

Und fast "freiwillig" kassierte die Euroweb die nächste Klatsche. Köstlich!

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