09.06.2013

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger als Querulant

Am 26.Mai 2013 schreibt Philipp Berger, der sich (nur) noch "Rechtsanwalt" nennt, an das OLG Düsseldorf:
"Soweit das Ausgangsgericht im Beschluss vom 16. Januar 2013 auf Seite 2 angibt, es habe Anzeichen für ein wahnhaftes Verhalten des Antragstellers in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2012 nicht fest stellen können, ist dies allerdings rechtsfehlerhaft."
Die offizielle Begründung für den Anwaltszwang ab dem Landgericht ist, dass der Anwalt den Prozessstoff sortiert, zusammenfasst, auf das Wesentliche beschränkt und versachlicht.

Kurz: Das Gericht nicht mit Blödsinn belästigt.

Das genau tut der Herr "Rechtsanwalt" Berger aber, denn er füllte schon wieder mal eine ganze Seite im Format A4 mit diesem Unsinn und führt so vor, dass der Anwaltszwang jedenfalls so lange nicht gerechtfertigt ist wie Typen wie er selbst eine Zulassung er- und behalten können. Schon auf seiner Webseite schreibt der sich (auch aber nicht nur:) dort selbst als "größter Dummkopf unter den Juristen" präsentierende Philipp Berger:
"Soweit Jörg Reinholz allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen sollte, wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage seiner Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben. Insoweit hatte das Ausgangsgericht Jörg Reinholz für prozessfähig befunden - wohl auch, weil es Reinholz Klage mangels Wettbewerbereigenschaft sowieso für unbegründet hielt. Ein hohes Risiko für Jörg Reinholz, den selbsternannten „kleinen Schlosser aus dem Osten“ der in seinem Weblog http://joerg-reinholz.blogspot.de seine Scheinwelt emsig aufrecht hält."

Das scheint was tief zu sitzen! Offenbar so tief, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Chef der "Berger Law LLP" den Bezug zur beruflichen und sonstigen Realität zunehmend verliert. Zu dieser gehört es nämlich auch zu wissen welches Rechtsmittel wann statthaft ist.

Gegen den Beschluss vom 16. Januar 2013 wäre die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gewesen. Erst Ende Mai (ergo weit nach Ablauf der Notfrist) und dann dem OLG in der Berufung mit dem "Schwachfug" nochmals zu kommen (der Schriftsatz des Philipp Berger mit dem er den Beschluss beantragte, war 13 Seiten lang) ist nichts anderes als eine Belästigung des Gerichtes und damit eindeutig eine querulatorische Verhaltensweise.

Wenn also der beim Herabwürdigen und Beleidigen selbst grob austeilende - beim Empfang der passenden Antworten aber plötzlich "gar feine und empfindsame" Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint, dass "sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage [m]einer Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben" wird, dann macht der Anwalt dem OLG eine Vorschrift, welche die Zivilprozessordnung gerade verneint (§ 534 ZPO i.V. mit § 295 ZPO).

Es ist der Beruf des Anwaltes das zu wissen - aber ich (ein einfacher Schlosser aus dem Osten) belehre den "Rechtsanwalt" Philipp Berger natürlich a) sehr gern und b) auch öffentlich, denn dieses offenbar unwissende Exemplar der Gattung "Rechtsanwalt" hat sich ja auch a)  in deutlich erkennbarer Herabwürdigungsabsicht über mich geäußert und b) seine eigene Dummheit in einer Weise selbst öffentlich gemacht, die man in dieser Deutlichkeit bei einem studierten Jurist nicht für möglich gehalten hätte.

Aber womöglich denkt man genau deshalb am Düsseldorfer OLG nunmehr über die "Prozessfähigkeit" des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2 nach.

Es kann aber auch sein, dass Philipp Berger den Prozessstoff erneut auf "Nebenkriegsschauplätze" ausweiten will, weil er ganz genau weiß, dass die Euroweb nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf - ganz einfach, weil diese kein eigenes Rechenzentrum hat. Wenn Philipp Berger also das Gegenteil veröffentlicht, dann steht fest, dass er entweder bewusst öffentlich lügt oder dass seine kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind als dass er überhaupt noch bemerken könnte, dass er unwahres Zeug plappert und zu dem queruliert.

Wieso ihn sein "Partner" und die weiteren fünf angestellten Juristen nicht zurückhalten können steht in den Sternen. Aber es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass weder Andreas Buchholz noch Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel oder Anne Sulmann über eine spezielle Ausbildung verfügen, welche die Fähigkeiten(*) darin vermittelt wie man mit Menschen im Bergerschen Zustand umgeht.

*) Neben ein paar Grundkenntnissen in dem ganzen Psycho-Wissenschafts-Kram könnten da wohl auch gediegene Kenntnisse in einem Kampfsport sehr nützlich sein. Nicht das noch ein Unschuldiger verletzt wird!

Update:

Wohl um den Düsseldorfer Anwalt zu schonen, ging das OLG mit keiner Silbe auf den querulatorischen und lediglich auf eine Verletzung meiner Ehre abzielenden Vortrag des Philipp Berger ein - und winkte meinen Antrag durch. Zum Glück der Richter kann Philipp Berger das OLG jetzt in der Sache nicht noch weiter mit solchem Unsinn belästigen - Statt dessen wird Philipp Berger wohl im Juni oder Juli 2014 vormachen: ER hätte das Verfahren gewonnen, der andere Anwalt sei unfähig.

ER hätte aber ganz gewiss nicht gewonnen!

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