27.12.2013

Andreas Buchholz und Kollegen - so jung und schon so abmahnfähig (Wettbewerbsrechtsverstoß)

"Herr Rechtsanwalt Philipp Berger ist Gründungsgesellschafter der Kanzlei BERGER LAW LLP, die seit 2001 im Markt überwiegend auf dem Gebiet des Forderungsmanagements/ Inkasso tätig war mit Zweigniederlassungen zunächst in Düsseldorf und später in Frankfurt. Diese Zweigniederlassungen der britischen Hauptgesellschaft sind geschlossen"
(Quelle: Webseite der erst kürzlich aus altem Material neu gegründeten Kanzlei "Buchholz und Kollegen" Düsseldorf)

Mit dem Vormachen einer "britischen Hauptgesellschaft" wird hinsichtlich des Philipp Berger eine Tätigkeit in einem international aufgestellten Unternehmen vorgemacht, somit eine Expertise vorgetäuscht, die nicht besteht.

Das die vorgemachte "britische Hauptgesellschaft" nur ein formelles juristisches Konstrukt war, mit dem - gewiss nicht grundlos - eine Haftungsbegrenzung für die ausschließlich in Deutschland tätige Berger Law LLP erzielt werden sollte, weiß der "angesprochene Verkehr" nämlich nicht.

Dieser Größenwahn ist "abmahnfähig", meine Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger!

Bedenklich ist, dass die Kanzlei die große Fresse schwingt und öffentlich dummes Zeug von wegen "Erfahrung im Wettbewerbsrecht" schwätzt und dann selbst solchen Mist baut. Vielleicht hätten sich die dem schon stinkendem Eigenlob nach so "erfahrenen und erfolgreichen Herren" Philipp Berger und Andreas Buchholz mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollen, statt auf die eigene, in den höchsten Tönen gelobte, tatsächlich aber eher fragwürdige Expertise zu setzen.

Für mich wird aus der Webseite buchholz-kollegen.de jedenfalls eine "erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar, die im Rahmen der Kränkbarkeit zunimmt". Vielleicht hilft den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz deshalb auch auch ein Dr. Nau aus Köln weiter. Dieser, mit Philipp Berger offenbar eng verbundene Psychiater Dr. Nau hat nämlich "Wunderkräfte" und sieht Dinge, die "gewöhnliche Sterbliche" nicht sehen.

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