01.04.2014

Euroweb erstattet seit dem ersten April freiwillig Betrugsschäden zurück! *** Aprilscherz ***

Tja. Soweit zum Aprilscherz. Andere schreiben (grob gesagt) was sein könnte - ich was sein sollte.

Die Euroweb Internet GmbH und derer Töchter (Webstyle GmbH, Internet Media Online GmbH)  erstatten seit dem ersten April freiwillig allen ehemaligen Kunden, welche vor der ursprünglich vereinbarten Erstellung der Webseiten gekündigt haben, die in Prozessen durch folgende, einzeln oder in beliebiger Kombination getätigte Vorträge zugefügten Schäden:
  • Die unwahre Behauptung ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter würden die Webseiten erstellen.
  • Die unwahre Behauptung, die für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter wären nicht anderweitig beschäftigt worden.
  • Die unwahre Behauptung, das Preisniveau der Euroweb wäre marktgerecht.
  • Die unwahre Behauptung, eine kostenlose Erstellung der Webseite sei nicht versprochen worden.
  • Die unwahre Behauptung, es gäbe Kunden, welche "normale Kunden" der Euroweb seien und ca. das doppelte dessen zahlen, was Referenzkunden zahlen.
  • Die unwahre Behauptung, die an die Außendienste gezahlten Provisionen könne die Euroweb nicht zurückfordern.

(Schlicht: die Gegner in allen Prozessen.)

Darüber hinaus umfasst das Rückerstattungsprogramm, mit dessen Durchführung die Euroweb-nahe "Euroweb-Stiftung" beauftragt wurde, auch alle vor Gericht und außergerichtlich geschlossenen Vergleiche. Ein Verzugszins in Höhe von 5 % über dem Lombardeisatz der Europäischen Zentralbank werde automatisch berechnet. Insgesamt ständen 60 Mio € bereit.

Alle Betroffenen sind bis zum ersten April angeschrieben worden. Auch könnten alle übrigen Kunden der Euroweb Internet GmbH und derer Töchter (Webstyle GmbH, Internet Media Online GmbH) sofort schadlos kündigen, sofern diese nach dem ersten April eine Frist von 30 Tagen einhalten.

Vor der Justizanstalt in Buckelholz, vor der sich Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz und ein Gutachter (der nicht genannt werden will)  mit einem großen Transparent im Euroweb-Grau (Aufschrift "Wir sind Betrüger! Lasst uns hier rein!") einfanden, erklärten diese, die Auszahlung solle noch im April erfolgen.

Ein Anwalt, der den Vorgang zufällig sah, weil er einen Inhaftierten besuchte und ihm schonend beibringen musste, dass dieser über den ersten April hinaus in Haft bleiben müsse, meinte: "Nein! Das ist kein Aprilscherz. Die wollen ein gutes Nachtatverhalten zeigen und hoffen, dass die Resthaft nach dem Prozess zur Bewährung ausgesetzt wird."

Philipp Berger und Andreas Buchholz erklärten dann aber der versammelten Presse, dass sich die Euroweb Internet GmbH (wie übrigens auch die Kanzlei Buchholz & Kollegen) auch schon am ersten April ausschließlich rechtmäßig verhalten habe.

Hieronymus von Münchhausen könne das als Zeuge bestätigen!


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