04.05.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb II

Im Beschluss des LG Münster, Az. 06 S 27/11 vom 06.07.2011, Vorinstanz 14 C 78/10 des AG Borken, Urteil vom 21.02.2011  findet sich wie folgt:
  • Vertragsschluss am 11. November 2008
  • Fertigstellung der Webseite Mitte Februar 2009 (Schreiben der Euroweb vom 24.02.2009, Blatt 126 der Akte)
Das die in diesem Verfahren streitgegenständliche Webseite erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erstellt wurde stützt meine Behauptung, dass die Euroweb in einer enormen Anzahl von Prozessen unwahr behauptet hat, die Webdesigner hätten nicht anderweitig beschäftigt werden können, was sich ja schon aus deren Bilanzen ergibt, in welcher jeweils mehrere hunderttausend Euro an "angearbeiteten Aufträgen" angeführt sind.

Demnach haben neben der Euroweb Internet GmbH (deren formelle und faktische Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu belangen sind) auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz, deren weitere Partner und Angestellte in zahlreichen späteren Prozessen wissentlich und mutwillig zur anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft der Webdesigner (zu § 649 Satz 2 BGB) falsch vorgetragen um die Gerichte zu täuschen um hierdurch für die Euroweb Internet GmbH zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Strafbar gemäß § 263 Absatz 5 StGB als banden- und gewerbsmäßig begangener Prozessbetrug.

Veröffentlicht hat den Beschluss, der jetzt der Gegenseite und der Staatsanwaltschaft als Beweis dient, die Kanzlei "Berger und Kollegen" Düsseldorf, deren Partner nach der faktischen Insolvenz der "Berger Law LLP" aktuell als "Buchholz und Kollegen GbR" weiter tätig sind.

Da kann man mal sehen, was für Auswirkungen die "Ligitation PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz haben kann...

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