09.07.2014

Wie der Kölner "Rechtsanwalt" Philipp Berger mich betrügen wollte

Für einen "Rechtsanwalt" ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) das A und O des Berufes. Deshalb kann man annehmen, dass ein "Rechtsanwalt" das RVG sehr genau kennt.

Das Bildschirmfoto zeigt den typischen Schrott, den die von ihm vertretene Euroweb bei horizontalen Menüs auffällig oft liefert. Philipp Berger konnte das völlig verkorkste Menü über ihm nicht sehen. Ausserdem ist das Foto wohl vor 2010 entstanden. Denn darauf lacht er noch.

Philipp (Karl) Berger, von der insolventen "Berger Law LLP" (der jetzt mit seinem Kollege Andreas Buchholz mit der "Kanzlei Buchholz & Kollegen Düsseldorf * Köln * Frankfurt" weitermacht) wird wohl bald bekennen, dass er sich mit DEM Kerngesetz seines Berufsstandes "nicht so gut auskennt"...

Bildschirmfoto: Mit dem Abrechnen nach RVG hat Philipp Berger so seine Probleme.
Das wird er selbst behaupten.
...denn sonst wäre das Folgende glasklar ein versuchter Betrug:

In dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf hatte er für die Euroweb zunächst in der ersten Instanz gewonnen.

Darauf hin legte er selbst(!) rotzfrech den Kostenantrag vor:


Das mit der Einzelabrechnung geht so nicht! Und deshalb musste, nach einem bösen Hinweisbeschluss des Gerichtes, seine Angestellte Tajana B. noch mal "hinter ihm nachwischen":


Der quasi Euroweb-eigene Gerichtsbelüger Philipp Berger, den man nach seinen großmäuligen Worten über sich selbst (wie "Verfahren bis hin zum BGH geprägt") selbst für einen "Gott unter den Rechtsanwälten" halten müsste, wollte mich (über mich schreibt er am liebsten, ich sei eine "arme Sau") also allen Ernstes auch noch um mehr als 1000 Euro bescheißen!

Das der Anwalt so nicht abrechnen darf, das weiss sogar ich und ich bin nur ein einfacher, kleiner Schlosser aus dem Osten!

Außerdem zog dieser miese Typ, dessen gewaltig aufgeblasenes Ego seinen Verstand und jede andere seiner messbaren, nicht messbaren oder mangels empfindlicher Messmittel nicht mehr messbaren "Größen" weit überschreitet, auch noch öffentlich über mich her und versuchte der Öffentlichkeit vorzumachen, ich sei ein "Irrer". Einen, der andere so bescheißt, und derart mit Dreck spritzt (wie der Philipp Berger es tat) darf man sehr wohl einen "Drecksack" nennen! Wie dem auch sei, vor 1914 (im EK I hat es sich von selbst verboten) hätte ich den feinen, sauberen und um seinen öffentlichen Ruf höchst besorgten Herrn Philipp Karl Berger aus Niedertrachtenkrüchten längst zum Duell gefordert. Pistolen auf 5 Schritt: Damit ich ihn auch wirklich an der richtigen Stelle treffe!

Nämlich da, wo es richtig und lange weh tut und wo sicher gestellt ist, das es keine (weiteren) Nachfolger mit dieser offenbar vorliegenden, besonders asozialen Prägung gibt.

Apropos Duell:

Das OLG Düsseldorf  hat das unsinnige Urteil 34 O 32/12 der Frau Dr. Stöve(¹) aufgehoben (I-20 U 66/12) und in allen Punkten umgekehrt.

Die nunmehr korrekte Abrechung wird also deutlich höher und ist von der Euroweb zu bezahlen.

Das liegt auch daran, dass der Herr Philipp Berger eine widersinnige Prozessstrategie gefahren hat, mit der er sich und seine Mandantin a) rechtlichen Nachteilen und solchen b) hinsichtlich der öffentlichen Meinung geradezu vorsätzlich aussetzte.

Sowas tun nach meinem Ermessen nur solche (ich muss hier kein Substantiv haben), die noch sehr viel dümmer sein müssen als jemand, der sich - als Anwalt - lediglich "nicht so sehr gut" mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auskennt.

Also der Typ des Philipp Berger etwa.

--
Tatjana B. sollte sich - falls sie nicht schon hat(²) - einen anderen Job suchen, wo sie nicht dauernd "dem Chef seinen Scheiß" nacharbeiten muss.

--
¹) Erst dachte ich vieles schlechte über das Urteil der Frau Dr. Stöve. Nach eingehender Befassung kam ich zu dem Schluss: Das war genau so Absicht wie in grauer Vorzeit der richterliche Akt einer Münchner Amtsrichterin. Die hatte sich auch gedacht: "Damit sollen die mal schön in die Berufung gehen". Nur hatte die das "Urteil" nicht widersprüchlich (wie Dr. Stöve) sondern gleich mal gar nicht "begründet".

²) Nach der letzten Kanzleiverkleinerung vom Sommer 2013 ist Tatjana B. (wie auch Sabine Meuters) aber zu 50% schon weg - oder?



10 Kommentare:

Jörgies Alptraum hat gesagt…

hätte ich den (...) Berger (...) längst zum Duell gefordert. Pistolen auf 5 Schritt: Damit ich ihn auch wirklich an der richtigen Stelle treffe!

Sieh da, sieh da! Eine Bedrohung! Sie garstiger Krimineller! Schnell, schnell! Informiert die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Technische Hilfswerk!

Ne, im Ernst jetzt: Wenn ich beiläufig erwähne, dass ich es geil fände, deine Fresse zu polieren - dann fühlst du armes Würstchen dich bedroht. Aber wenn du deinem Intimfeind einen Schuss unter die Gürtellinie androhst, ist das natürlich nur ein Witz, oder was?!

Du feiger Heuchler! (Ja, das war jetzt eine Beleidigung!)

. hat gesagt…

Da steht "vor 1914 ... hätte".

Zu dieser Zeit handelte es sich nicht um die "Androhung eines Übels" sondern gemäß einem damals verbreitetem Konsens um eine Handlung, bei der beide Parteien ihre Ehre wieder herstellen konnten.

Im Übrigen konnte man das Duell auch ablehnen. Nicht jede Forderung wird erfüllt. Der Forderung nach dem Duell nachzukommen war eine freiwillige Handlung.

Du liegst also mit der Behauptung, es handele sich um eine Drohung, vollständig auf dem Holzweg. Etwas ganz anderes wäre es, wenn ich dem Philipp Berger gegenüber geäußert hätte, "Pass auf oder ich schieße Dir die Eier weg!".

Statt mich zu beleidigen solltest Du Dir mal ein Grundkenntnisse aneignen, Du Vollhonk.

Berger hat gesagt…

Hier liegt zwar keine Bedrohung, jedoch immerhin eine Verleumdung vor.

Darüber sprechen wir noch, geschätzer Herr Reinholz. Es sei denn, Sie nehmen Ihre Behauptungen bezüglich meiner angeblich betrügerischen Absichten zurück.

. hat gesagt…

Ob Sie jetzt DER Berger sind oder nicht:

Ich habe sogar die mögliche Ein- oder Ausrede, nach welcher Sie sich mit einem der wichtigsten Gesetze (§ 16 RVG regelt das obige ganz klar) nicht auskennen würden, aufgeführt.

Ich erinnere Sie an Ihre prozessbegleitende "Ligitation PR". Der Artikel fällt spätestens danach ganz klar unter "zulässige Meinungsäußerung".

Aber bitte: "Reissen Sie sich selbst den Arsch" mit einer Klage auf. Es steht Ihnen genau wie einst dem Gravenreuth frei, sich selbst "in Grund und Boden" zu klagen.

Ich bringe dann die Bildschirmfotos, wo Sie sich als "Ansprechpartner" im Presserecht bewarben und werde beschreiben wie ich mich vor Lachen auf dem Boden wälzte.

Und vergessen Sie nicht wieder vorher abzumahnen.

Jörg Reinholz

Anonym hat gesagt…

"Ein Berufsstand im Niedergang"
Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article129330014/Enormes-Qualitaetsgefaelle-bei-deutschen-Rechtsanwaelten.html

Karl Knall hat gesagt…

und werde beschreiben wie ich mich vor Lachen auf dem Boden wälzte.

Muss man sich das jetzt bildlich vorstellen? Verbringt so ein Jörg Reinholz den Tag? So nach dem Motto:

-schnell mal einen SPS-Speicherbaustein an eine Website anschließen
-Bloggen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen
-Strafanzeige verfassen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen
-Server administrieren
-Klageschrift einbringen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen
...usw.

Na, wenn es Sie glücklich macht...!

. hat gesagt…

"Verbringt so ein Jörg Reinholz den Tag? So nach dem Motto:
-schnell mal einen SPS-Speicherbaustein an eine Website anschließen
-Bloggen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen
-Strafanzeige verfassen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen
-Server administrieren
-Klageschrift einbringen
-vor Lachen auf dem Boden wälzen"


Habe ich zu Recht den Eindruck, dass Sie sich über meine Leistungsfähigkeit ärgern?

Karl Knall hat gesagt…

Habe ich zu Recht den Eindruck, dass Sie sich über meine Leistungsfähigkeit ärgern?

Die Leistungsfähigkeit als solches ist beeindruckend, ja. Ganz besonders die Tatsache, dass Sie sich nicht einmal durch den beständigen Psychoterror davon abbringen lassen.

Anonym hat gesagt…

"Die Leistungsfähigkeit als solches ist beeindruckend, ja. Ganz besonders die Tatsache, dass Sie sich nicht einmal durch den beständigen Psychoterror davon abbringen lassen."

Psychoterror? Die Kommentare, die Sie hier absondern, sollen Psychoterror sein? ROFLMAO!!!!!

Ernsthaft, da müssen Sie sich aber anstrengen, bevor es hier den ersten Mitlesern Angst und Bange wird. So 2-3 Jahre Ausbildung... Kommen Sie bitte erst dann (mit ausgezeichnet bestandener Ausbildung) zurück, ja? Wir sind hier nämlich besseres gewöhnt als Ihren Pseudospaziergang im weißen Laken mit leisem Rasseln v. Ketten v. Aldi/Lidl & co. o.O

Anonym hat gesagt…

Das der Pseudorechtsanwalt in Köln Deutz residierte, liegt doch lange zurück. Jetzt begeht der im EU Ausland bzw. mit dem Finger über die Landkarte Insolvenzbetrug, aber eben nicht in der abgetakelten Weisshausstr. Bitte berichtigen. ;-)

Warum eigtl. gibts v. dem seiner ehemaligen Kölner Adresse keine Fotos? Ist die so lausig? Ich glaube, ich schaue mit Kamera selbst mal vorbei... ^^

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