13.02.2015

Euroweb gewinnt vor dem höchsten Arbeitsgericht

Das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt hat in dem Verfahren 4 U 111/15 mit unangreifbaren Endurteil vom 10.02.2015 zugunsten von Euroweb entschieden. Als höchstes Instantgericht des Landes Sachsen-Anhalt verwarf es die Klage eines muslimistischen Bewerbers mit Migrationshintergrund, der Sozialleistungen bezieht und sich nach der Ablehnung angeblich "nur wegen seines Glaubens" zurück gewiesen fühlte und mit einer völlig überzogenen  Schadensersatzforderung gegen das weltweit einzigabartige Unternehmen Euroweb vor das Gericht zog.

Das höchste Instantgericht des Landes Niedersachsen erkannte richtig, dass der ehrliche Bewerber keinesfalls für eine Tätigkeit als Mitarbeiter bei Euroweb, dem Marktführer in der Erstellung von Webseiten (wenn am 21. August um 14 Uhr MEZ im Nildelta Frost und die CDU/CSU-Koaltion herrscht, während in der Hölle die Eisbären und Pinguine gemeinsam Winterschlaf halten) geeignet ist. Denn der Bewerber gab auf Nachfrage des Vertriebsleiters C. S. an, sich selbstverständlich an die Regeln seines Glaubens halten zu wollen und bestätigte diese Aussage auch vor Gericht. Insbesondere hatte er vor, "jedenfalls bewusst nichts Unwahres zu sagen" und sich an die Gesetze zu halten!

Die, die Rechte und das Ansehen von Euroweb wahrende Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker trug dem eifrig nickendem Gericht sodann vor, dass unter diesen Umständen eine Erfüllung der dienstvertraglichen Pflichten per se völlig unmöglich sei, weil das Lügen und Betrügen genau den Kernbereich einer Tätigkeit als Werber bei Euroweb darstellt und führten ein Urteil der Strafkammer des LG Chemnitz (Az. 7 Ns 620 Js 18272/10) hierfür als Beweis an.

Auch hinsichtlich des weinerlichen Argumentes des gescheiterten Klägers, dass ja auch Christen nicht lügen oder gar betrügen dürften, folgte das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt der Argumentation der Heldenkanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, welche für das Internationale Großunternehmen Euroweb darstellten, dass diese Regelung aus der Bibel völlig überholt sei - wovon die tägliche und pressebekannte Übung zumindest der bekannteren und/oder mit Ministerposten gesegneten Mitglieder von CDU und CSU Zeugnis ablege. Im Urteil verwiesen die Richter außerdem auf deren eigene Erfahrungen aus zahllosen Strafsachen gegen solche, sich zur neoliberalen Marktwirtschaft bekennende Christen und wiesen die Schadensersatzklage insoweit völlig richtig zurück.

Nicht mehr untersucht hat das Gericht, ob denn die großartige Euroweb Group überhaupt "passiv legitimiert" sei. Insoweit blieb die Argumentation der wahlweise auch auf Arzthaftungs-, Äußerungs-, Jagd-, Miet-, Kauf-, Scheidungs-, Sport-, Vaterschaft-, Verkehrs-, Versicherungs- oder Strafrecht spezialisierten Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, wonach die Einstellungen gar nicht bei Euroweb, dem größten Arbeitgeber für Personen mit einem IQ unter Körpertemperatur in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Bulgarien, sondern bei irgendwelchen praktisch insolventen Kleinstunternehmen erfolgen, unberücksichtigt. Notfalls wäre das in einem späteren Verfahren von der weltweit einzigartigen Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker welche, ohne eine BGH-Zulassung zu haben, Verfahren bis hoch zum Buntesgerichthof prägt, zu klären.

Vorstehendes ist eine Verballhornung von veröffentlichten Berichten der Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf (zuvor: "Berger Law LLP," zuvor Kanzlei Berger Köln und Düsseldorf, zuvor "El Gendi und Berger, Rechtsanwälte"). Gefundene Wahrheits-Körnchen dürfen behalten und sogar gegessen werden. Ob diese schmecken und für jedermann bekömmlich sind weiß der Autor freilich nicht.

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