29.07.2015

LG Düsseldorf: Verstoß gegen gerichtliche Verfügung kann auch durch die eigenen Anwälte im Rahmen der "Ligitation PR" begangen werden
(Reinholz ./. Euroweb, Az. 34 O 5/12, Beschluss vom 23.7.2015)


Ganz taufrisch ging mir der Ordnungsmittelbeschluss zu Lasten der Euroweb Internet GmbH des LG Düsseldorf vom 23.7.2015 (PDF ~1 MB) zu. Die Euroweb kann gegen diesen noch mit einer "sofortigen Beschwerde" vorgehen. Wozu ich aber nicht raten würde. Dann würde ich nämlich Anschlussbeschwerde wegen der viel zu geringen Höhe der verhängten Strafe führen - und natürlich berichten. Die Euroweb lässt ja auch "Ligitation PR" betreiben.

Gerade im Rahmen dieser "Ligitation PR" geschah hier der Verstoß. Nicht nur, dass die Euroweb Internet GmbH die verbotene Äußerung durch die eigenen Anwälte weiter verbreiten ließ - nein, sie war (auch der "Referenzkunde" Philipp Berger ist weg...) auch noch selbst Hosterin der Webseiten, auf denen das geschah.

Das war ebenso dreist, wie es sich auch als dumm erwies.



Außerdem genügt es mir beweisen zu können, dass die Euroweb sich eben nicht "jederzeit gesetzeskonform" verhalten hat, was diese aber rotzfrech dem WDR (bzw. der Redaktion "Servicezeit") gegenüber behaupten ließ.

Rein formal war ich in dem Verfahren übrigens vertreten.

Falls es wegen des Wortes "Lügner" nebst des Pfeiles Bedenken geben sollte: Eine Berger Law LLP gibt es nicht mehr. Also kann auch kein (angeblicher) Haudrauf-Anwalt deswegen klagen.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Saubere Arbeit, wie gehabt. Beide Daumen hoch.

hmm hat gesagt…

****ROFL****

Die Begründung ist Spitze! Die ist fast so gut wie der "russische Beamtenapperat", wie eBay im Urteil von St. Pölten betitelt wurde.

Wie könnte "Noch-" Prof. Dr. Höcker den im Beschluss vom LG Düsseldorf veröffentlichten Satz "Die Schuldnerin selbst verstößt schuldhaft [...], dass ihre Verfahrensbevollmächtigte nicht die verboten Äußerung weiter verbreitet." beschreiben? Vermutlich so: "Dieser Beschluss erweckt nicht nur den Eindruck, dass jener Kollege Berger der unfähigste und dümmste Rechtsarmwalt Deutschlands sei. Nein, dieser Beschluss bestätigt es ihm sogar höchst richterlich!"

Wie hat Hr. Berger es eigentlich geschafft Rechtsarmwalt zu werden? Hat er einige Sylvester aufe Akkemie stuckadiert?

Mein Gott, das wäre echt zum Lachen, wenn es nicht so ernst wäre!

Anonym hat gesagt…

500 €??? Was für eine peinliche Posse! Das stinkt ja nach Befangenheit. Oder sind dem Gericht die Nullen ausgegangen?

Anonym hat gesagt…

Das Urteil wird schon fleissig gepostet

https://twitter.com/Loeffel_Abrar/status/626635873594044416

#Fanclub

Anonym hat gesagt…

Ähnlich exzellente Arbeit von Dir wie man es sonst aus dem Hause Höcker Rechtsanwälte gewohnt ist. Dafür übernehme ich diese Woche für Dich den "Tafeldienst" in unserer Sonderschulklasse für "notorische Querulanten" :-)

Bewirb Dich doch als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bei Höcker.

Sollte es zu einer Einstellung kommen, empfehle ich zur Erweiterung Deines Geisteszustands die Pillen von Rechtsanwalt Philipp "Gisela" Berger in Kombination mit einem 1 Euro "Fickabo" der Ideo Lab. Das fetzt gewältig :-)

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