29.07.2015

Qui tacet, consentire videtur (Wer schweigt, scheint zuzustimmen)
Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher schweigt zum öffentlichen Vorwurf der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt

"Qui tacet, consentire videtur" - das stand schon im Liber Sextus. Doch bereits in der Rechtsprechung der Griechen und Römer hatte der Grundsatz Geltung, wie ähnliche Formulierungen bei Sophokles, Platon und Cicero zeigen und ist bis heute zumindest in Europa Bestandteil der Gesetze. In Deutschland z.B. in § 138 Absatz 3 ZPO:
 "Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht."

Nun denn. Am 03.06.2015 schrieb ich dem Daniel Fratzscher:
Herr Daniel Fratzscher, ich gebe Ihnen Gelegenheit bis zum 05.06.2015 um 15:30 zu dem folgendem Artikel Stellung zu nehmen:

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Euroweb: Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher erweist sich in weiteren Punkten als falsch

Daniel Fratscher, Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH, versicherte gegenüber dem LG Düsseldorf wie folgt, in der Absicht unwahr vorzumachen, bei den auf dem Server phoning.euroweb.net gespeicherten Daten handele es sich um "Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH", vorsätzlich unvollständig, in der Absicht unwahr vorzumachen und damit vorsätzlich falsch:

    "Die Euroweb Internet GmbH verfügt über ein Customer Relation
Management (CRM) - System, in welchen die Beziehungen zu ihren gut 20.000 Kunden dokumentiert und verwaltet werden."

Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: In der Datenbank befinden sich weitaus mehr Adressen, darunter eine weit größere Zahl von Firmen- und Personenanschriften und zwar von solchen Firmen und Personen welche niemals Kunden der Euroweb Internet GmbH waren.

    "Mit diesem CRM-System wird die gesamte Kundenkommunikation
gesteuert. Es wurde eigens für die Euroweb Internet GmbH entwickelt,
wofür Kosten von über 700.000 Euro angefallen sind."

Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: Dieses CRM auf phoning.euroweb.net wurde erweislich auch von folgenden, von der Euroweb Internet GmbH unabhängigen Firmen benutzt: (Auswahl)

  • European Website Company (Einzelfirma, also keine Tochter der Euroweb Internet GmbH)
  • Euroweb Marketing GmbH (vorher Viscomp GmbH, später ) - als Euroweb Marketing GmbH und Viscomp GmbH wirtschaftlich selbständig (kein Beherrschungsvertrag!)
  • Webstyle GmbH Berlin, vorher auch Ramona GmbH (als Webstyle GmbH bis 6.8.2009 wirtschaftlich selbständig)
Zur Bekräftigung des falschen Anscheins, dass es sich bei den auf dem
Server gespeicherten Daten um Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH handele versichert Daniel Fratzscher wie folgt weiter:

    "Die Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH können auf dieses Systen zugreifen."

Auch das ist vorsätzlich unvollständig und im Hinblick auf den
Täuschungszweck unwahr, denn erweislich konnten auch in der jüngsten Vergangenheit Mitarbeiter z.B. der Euroweb Deutschland GmbH (die ja keine  keine Tochter der Euroweb Internet GmbH ist und insbesondere von dieser nicht beherrscht wird) sowie zahlloser Einzelfirmen, die schon formalrechtlich keine Tochter der Euroweb Internet GmbH sein können, auf diese Datenbank zugreifen und hierbei völlig unabhängig von der Firma Daten einsehen, welche jeweils die ihnen zugewiesenen Vertriebsgebiete (Postleitzahlen) betrafen, eine Trennung oder Aufteilung der Daten zwischen den Firmen selbst fand nie statt.

Daniel Fratzscher versicherte jedoch an Eides statt:

    "Ferner ist der Zugriff je nach Hierarchiestufe auf eigene Kunden
bzw. Kunden  der Niederlassung begrenzt."

Das ist vorsätzlich unwahr! Bei den selbständigen Vertriebsfirmen
handelt es sich aber gerade nicht um Niederlassungen.

Auch die Angabe, dass für die Entwicklung des CRM, welche den
zahlreichen Rechtschreibfehlern auf der Webseite zufolge offenbar in
Bulgarien stattfand, 700.000 Euro ausgegeben worden seien, halte ich für äußerst zweifelhaft. Denn im Dunstkreis der Euroweb gibt eine offenbar ausufernde Praxis, in der Werbung und auch in Gerichtssachen Zahlen und Fakten durch pure Phantasie herbeizuerfinden - worüber zahlreiche Unterlassungsverfügungen des LG Düsseldorf Zeugnis ablegen.

Das die weitere Behauptung aus der Versicherung an Eides statt des
Daniel Fratzscher, wonach ein Pascall Howells sei Mitarbeiter der
Euroweb Internet GmbH sei, vorsätzlich unwahr ist habe ich bereits
geschrieben. Auch die häufigen Nachträge und Korrekturen der
Geschäftsberichte der Euroweb Internet GmbH legen ein Zeugnis darüber ab, dass man dort offenbar so Einiges "nicht ganz genau" nimmt.
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Jörg Reinholz
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Daniel Fratzscher hat hierzu nichts entgegnet oder entgegnen lassen.

Auch die Kanzlei Höcker hat nichts für ihn nichts bestritten oder abgemahnt. Offenbar gab es auch keinen erfolgreichen (nur dann erfährt man als Gegner davon) Antrag auf den Erlass einer Verfügung, eine Klage liegt ebensowenig vor.
"Wir hoffen, dass es in Zukunft nicht erneut zu dieser Art der Verleumdung kommt. Darüber hinaus möchten wir klarstellen, dass wir auch in Zukunft gegen Personen vorgehen werden, die die Euroweb Internet GmbH und/oder Einzelpersonen des Unternehmens in der Öffentlichkeit herabwürdigen oder anders schaden wollen."
veröffentlichte Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb anno 2006

Ich nenne das Ausbleiben solchen Vorgehens ein "schweigendes Geständnis". Denn der Vorwurf ist hart, es immerhin der Vorwurf einer Straftat. Wer, wie die Euroweb, sonst wegen vergleichbaren "Nickligkeiten" zum Anwalt rennt und Verfügungsanträge einreichen lässt, der wird bei einem solchen Vorwurf erst recht zum Anwalt rennen.

Es sei denn, Daniel Fratzscher weiß (bei der Abgabe war er ganz schön dumm oder ganz schön dreist...) dass ich den Vorwurf, hier der strafbaren vorsätzlichen Versicherung an Eides statt, auch beweisen kann und will ein schnelles Urteil zu meinen Gunsten vermeiden.

Der zur vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides statt gehörende Verfügungsantrag wurde ja auch sehr eilig, noch im PKH-Verfahren, zurückgenommen. Allerdings fehlt die Erklärung gemäß § 158 StGB.

Offenbar ist Daniel Fratzscher und die Euroweb juristisch sehr viel schlechter beraten, als es das überlaute Marktgeschrei der Kölner Kanzlei Ralf Höcker vermuten lässt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Klabumm! Perdauz! Ja sowas aber auch. Hat man sich im Walt (ja mit "t")verlaufen und findet keinen richtigen vor lauter Bäumen mehr? Selbst der im Walt herumstreifende Altbär wird sein übel riechendes, zottliges Fell nicht mehr an deutschen Gerichtseichen rubbeln wollen gell?

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