11.11.2015

Ablasshandel: Christoph Preuß, Euroweb und die (mir) vergangene Unschuldsvermutung

Nun, das Verfahren in Leipzig gegen Christoph Preuß wurde gleich am ersten Prozesstag eingestellt, rein formal gilt die "Unschuldsvermutung".

Allerdings erfolgte die Einstellung gegen eine fünfstellige Summe.

Hintergrund des von Christoph Preuß akzeptierten Angebotes einer Einstellung gegen Geld ist die, zu einer erheblichen Milderung führende, überlange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass das Gericht seiner Meinung nach "besseres" zu tun hat, als gegen "mutmaßliche" Kriminelle vorzugehen, welche die "mutmaßlichen" Taten vom Schreibtisch aus begehen. Oder halt begehen lassen.

Wenn eine derart geldgierige Person wie der Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß auf einen Ablasshandel eingeht und derart viel Geld auf den Tisch legt statt den Vorwürfen zu begegnen, dann ist jedenfalls für mich das "mutmaßlich" (und damit die "Unschuldsvermutung") vom Tisch. Und das hier ist für mich also nichts anderes als eine weitere Lüge, die er (jedenfalls für mich: rotzfrech bis dummdreist) verbreiten ließ:


Oder, um es, wie ein einst Onabrücker Richter grinsend zum Knasti Michael B. zu sagen: "Dann versuchen Sie mal Ihr Glück in Frankfurt". Denn gegen Christoph Preuß und Co. sind in Düsseldorf weitere (Ermittlung-)Verfahren - u.a. wegen wahrhaft multiplen Prozessbetruges und mindestens einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt im Gange. Und die dürften jetzt eher nicht eingestellt werden.

Ich hätte ihn - allerdings zusammen mit Daniel Fratzscher - am liebsten im Knast gesehen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

"Der Verträg hätte sie also 12  000 Euro gekostet. Von der Laufzeit sei im Gespräch mit dem Vertreter keine Rede gewesen."
Quelle:
http://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/ploetzlich-mehrere-tausend-euro.html

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