21.01.2016

Richter Neumeier, Kammer 8 O des LG Kassel jetzt wegen Rechtsbeugung angezeigt...

Was war:
"Neben der fachlichen Qualifikation, dem Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein und der Fähigkeit zur Krisenbewältigung müsse ein guter Richter über eine ausgesprochene soziale Kompetenz verfügen, sagt (Ex-Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang) Löffler. Unter Letzterem versteht er einen angemessenen Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten und das Wissen um die Folgen einer Entscheidung."
Was ist:

Der Richter Neumeier "glänzte" im Verfahren bisher schon durch höchst merkwürdige Entscheidungen die, um es vorsichtig zu sagen, "eher nicht" mit der Verfassung und dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen sind. Aus meiner Sicht verfolgte er mit unerhörten Rechtsabschneidungen eine am LG Kassel geradezu tradierte Form des Rechtsbruchs und ist wohl nur durch das letzte Mittel zur Ordnung zu rufen:
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter Neumeier, Kammer 8 O des LG Kassel

In der Sache 8 O 1209/15 der Webseitenarea GmbH gegen den Unterzeichner hat der Richter am LG Kassel Neumeier nicht nur nur über meine sofortige Beschwerde sondern auch am 16.01.2016 über einen weiteren Antrag der Antragsteller entschieden obwohl das von mir initiierte Ablehnungsverfahren gegen den Richter Neumeier läuft. Ich stütze mich insoweit auf den bei der Akte befindlichen Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.01.2016, Az. 14 W 2/15.

Beide Beschlüsse ergingen obwohl dem Richter klar war, dass er das nicht durfte. Denn § 47 ZPO erlaubt dem abgelehnten Richter nur die Durchführung unaufschiebbarer Amtshandlungen:
§ 47
Unaufschiebbare Amtshandlungen


(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
Höchst offensichtlich war jedoch keine der reklamierten Amtshandlungen des Richters Neumeier unaufschiebbar. Das gilt sowohl für die ablehnende Entscheidung über meine sofortige Beschwerde im Ordnungsmittelverfahren als auch für den – recht unsinnigen – Beschluss den Gegnern ohne eine Stellungnahme einzuholen einen völlig neben der Sache liegenden Streitwert von 60.000 € zuzuschanzen.

§ 47 ZPO gehört zum Handwerkszeug eines Richters, denn der regelt ja gerade, was ein solcher darf und was nicht. Ich verweise auf die Entscheidung des BGH vom 20.09.2000, Az. 2 StR 276/00, „Erdbeerfest“ und erwarte, dass die StA das Verfahren nicht mit unfassbaren Ausreden zurück weist, denn diese Handlung ist nach § 339 StGB als Rechtsbeugung zu bestrafen. Dies insbesondere weil der Richter Neumeier bei der Entscheidung vom 16.01.2016 durch den, bei der Akte befindlichen Beschluss des OLG ge- und verwarnt war, denn das OLG führte aus, dass der Richter Neumeier schon den früheren Beschluss nicht fassen durfte. Hier dennoch den weiteren Beschluss zu fassen zeugt von Uneinsichtigkeit und einer unerhörten kriminellen Energie.
Natürlich machen sowas nur "Querulanten"... und deswegen gehe ich (anders als ich es der solche Verfahren stets zu vereiteln suchenden Staatsanwaltschaft schrieb) tatsächlich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Kassel mir unter eifriger Nutzung einer ganz besonderen Filzbrille und Nutzung allerhand erprobter und völlig neben der Sache liegender Textbausteine einen ganzen Sack voll extrem dummer Ausreden präsentiert, warum obiges keine Rechtsbeugung sei.

Ich nehme Wetten an, ob der neue Präsident des LG Kassel nunmehr erneut eine Strafanzeige gegen mich stellt, weil ich den Richter Neumeier verleumde. Ich wette auch, dass diese Strafanzeige von der StA Kassel natürlich höchst übereifrig verfolgt und völlig sinnfrei zur Anklage gebracht wird.

"Wir" haben nämlich einen "so genannten Rechtsstaat" und ich eine gute Geschichte darüber, dass und warum der nur so gut schlecht funktioniert wie die "so genannten Organe der Rechtspflege". Darunter viele "Abkassierer" welche sich selbst offensichtlich in einer "Rechtsfreien Zone" wähnen und diese wie auch die "Pfründe" mit allen Mitteln - darunter nach meiner Erfahrung auch Strafvereitelung - verteidigen.

Was wird:

Damit dürfte ich jetzt, wenn sich das LG Kassel nicht als vollständig rechtsfreie Zone erweist, den auch sonst recht auffälligen und mit dem Gesetz und der Verfassung offenbar nicht besonders gut vertrauten Richter aus dem Verfahren haben und eine Neuentscheidung erzwingen können. Denn natürlich habe ich die beiden offenkundigen Rechtsbrüche dem Ablehnungsverfahren hinzugefügt.

Die obige Wette wird neben Denis Pohlan (Webseiten Area GmbH) auch die erweislich für die Euroweb lügenden Anwälte der Kanzlei des Professors Höcker aus Köln, in dieser besonders den auf eine ganz besondere Weise ehrenwerten Herrn Doktor Conrad interessieren. Immerhin müssen diese nämlich in ihren Textbausteinen einer dreistelligen Zahl ändern:
  • Die der von Kriminellen gegen mich angestrengten Strafanzeigen, die nicht zu einer Verurteilung, ja nicht mal zu einem Strafbefehl führten.
(Fortsetzung folgt also...)

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Auf die Schriftstücke mit den Ausreden der Staatsanwaltschaft bin ich besonders gespannt! Denn im genannten Urteil des BGH lautet es:

"Leitsätze des Bearbeiters
1. Rechtsbeugung kann durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (RGSt 57, 31; 34; BGHSt 32, 257 f.; 38, 381, 383, 42, 343 f). Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt jedoch eine Beugung des Rechts im Sinne vom § 339 StGB dar; vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element. Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 42, 343, 345).

2. In diesem Sinne ist insbesondere die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend."

Naja. Und ein Verstoß gegen §§ 41, 47 ZPO scheint ja vorzuliegen.

Bleiben Sie dran!

icke hat gesagt…

Alles Gute und viel Glück und Kraft für diesen Fall. Ich hoffe Du berichtest wie es ausgeht.

Unknown hat gesagt…

Was ist das Grundrecht? Das Grundrecht ist zum Spielball von Politikern geworden. Sie schränken die Rechte immer mehr ein und wundern sich dann, dass ihnen alle den Rücken kehren. Unser Justiz ist ein Schatten an der Robe der Richter. Mann sieht diesen Schatten genauso wenig wie den Hauch der Gerechtigkeit. Rechtsbeugungen und Willkür haben in Gerichtssälen Einzug gehalten. Ein überfordertes Rechtssystem versucht das schlimmste zu verhindern, dabei bleiben die Opfer auf der Strecke.
Wie ich!!! Doch ich biete diesem Rechtssystem meine Stirn!!!

Meine Geschichte lesen Sie unter: http://rechtsbeugungen.de

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