11.03.2016

Betrugsverfahren gegen Euroweb-Mitarbeiter: Rechtsanwalt Andreas Buchholz bleibt "nicht ganz bei der Wahrheit"

Der Euroweb-Oberanwalt Andreas Buchholz (Kanzlei Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) schreibt über einen Fall:
"In der Zeit von März 2011 bis Mai 2011 vermittelte der Mandant in Thüringen diverse Verträge an Kunden zu entsprechend angepriesenen Vorzugskonditionen. Hierbei erhielten sämtliche dieser Referenzkunden die vermittelten Verträge zu nahezu identischen Preisen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft (StA) lag damit eine Täuschung über den Verkehrswert vor und somit auch ein Schaden."
Wie sich gleich zeigt war es wohl eine für die Euroweb tätige Person, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Vertrieb und der Verwendung der Referenzkundenmasche angeklagt war:
"Denn soweit die Bewertung eines Kunden als „Referenzkunde“ und die damit einhergehende Kostenersparnis als zugesicherte Eigenschaft des Vertragswerks insgesamt angesehen wurde, war das beworbene Werk („Internetpräsenz“) den vereinbarten Preis objektiv wert und insbesondere erlangten die Referenzkunden auch gegenüber anderen Kunden den erstrebten Preisvorteil im Sinne der dargestellten Ersparnis."
Was für ein Bullshit!
Das Berufungsgericht hat nicht fest gestellt, dass "das beworbene Werk („Internetpräsenz“) den vereinbarten Preis objektiv wert" war und das der "Referenzkunde" "auch gegenüber anderen Kunden den erstrebten Preisvorteil im Sinne der dargestellten Ersparnis" erzielte.

Diese, zum Betrugsvorwurf führenden Umstände, nämlich dass die später erstellten Webseiten den horrenden Euroweb-Preis absolut nicht wert sind, und dass die angebliche "Preisersparnis" eine "Geschichte vom Pferd" sind - und dass der Vertriebsmitarbeiter das wusste - wurden in der Vorinstanz nur nicht (genügend) bewiesen!

Der in Düsseldorf als Rechtsanwalt zugelassene Andreas Buchholz belügt also ganz bewusst die Öffentlichkeit, er macht nämlich vorsätzlich unwahr vor, dass das Landgericht (wie sich aus dem Kontext ergibt: der Euroweb) einen "Persilschein" ausgestellt habe!

Und ich gehe mal davon aus, dass das Gericht nicht viel Sinn darin sah, in einem Verfahren gegen einen eher "minderbeteiligten", der sich zudem auch noch aufgrund der Schulungen durch die Euroweb und der (wie hier ja gerade besprochenen) unwahren Äußerungen der Eurowebkanzlei des Andreas Buchholz im "Verbotsirrtum" befinden konnte, ein großes Fass aufzumachen und umfangreich (und also teuer!) Beweis zu führen. Es wäre nämlich voraussichtlich nur eine Geldstrafe herausgekommen. Im Hinblick auf das Einkommen des Angeklagten vielleicht 50 Tagessätze a 10 Euro. Bei sowas wird das Verfahren, wenn es zu teuer wird, fast regelmäßig eingestellt - vor allem wenn erkennbar wird, dass die Beweisführung zwar womöglich zu einer Verurteilung führen könnte, aber deren Kosten die zu erwartende Strafe dann weit übersteigt und so zu einer zu weit gehenden Bestrafung durch die Prozesskosten führt.

Stichwort: "Opportunitätsprinzip"

Jedenfalls mit dem mir vorliegenden "Leitfaden für Vertriebsbeauftragte", den die Angestellten der jetzt für die Euroweb Deutschland GmbH tätigen Vertriebsmitarbeiter (z.B. des Denis Pohlan) erhielten, sieht das "etwas anders" aus - Zumindest für Christian Stein, der Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH ist.

Und Andreas Buchholz?

Tja! Da bin ich beim Begriff der Lüge (er hat gelogen) und des Lügners. Denn mit seiner, aus meiner Sicht vorsätzlichen Lüge verfolgt er durchaus ein Ziel. Für mich ist klar, dass er die Euroweb positiv darstellen will, auch wenn er deren Name nicht nennt. Ich kenne ja auch seine sehr zielorientierten Veröffentlichungen sogar aufgehobener Urteile (was er weiß aber tunlichst nicht erwähnt!). Aber die aktuelle Lügengeschichte des Obereurowebanwaltes hat bekanntlich auch einen sehr direkten Vorläufer: Eine Strafkammer des LG Chemnitz urteilte nämlich: Das Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt! Andreas Buchholz wird ja wohl auch sehr genau wissen, dass der Christoph Preuß erst kürzlich eine "fünfstellige" Auflage akzeptierte, gegen welche das Betrugsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. "Fünfstellig" war auch der Minigewinn der Euroweb Internet GmbH im Jahr 2013: Die Betrugsmasche der Euroweb lohnt sich also nur begrenzt. Das ist wohl eine Folge der öffentlichen Kritik an der Referenzkundenmasche und den zahlreichen Euroweb-Lügen.

"Ehre, wem Ehre gebührt!"

Andreas Bucholz von der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" bekommt für seinen "Bullshit" von mir die "Günter Freiherr von Gravenreuth (geb, Dörr) - Ehrenmedaille in schwarz-weiß zum Selbstausdrucken", welche ich für derart dreistes prozessuales oder öffentliches Lügen immer mal verleihe.

Hier ist sie:
Bild: "Günter Freiherr von Gravenreuth (geb, Dörr) - Ehrenmedaille in schwarz-weiß zum Selbstausdrucken" - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

2 Kommentare:

Daniel Land hat gesagt…

Da "arbeiten" mal wieder das Legalititätsprinzip und Opportunitätsprinzig gegeneinander.

Rechrsstaat geht anders.

. hat gesagt…

Darum geht es eigentlich nicht. Aber vorliegend passt das schon.

Die Staatsanwaltschaft hätte dem Gericht ein Gutachten vorlegen müssen, wonach die Kosten zu dem zu erwartenden oder gelieferten Ergebnis in keinem Verhältnis stehen. Das kann teuer werden.

Dann hätte man den angeklagten vielleicht(*) mit 500 Euro bestraft und ihm 2000 Euro für das Gutachten "aufgedrückt".

Zum vielleicht: Es käme ja in Frage, dass sich der Angeklagte durch die Lügen auch des Andreas Buchholz & Co (denen er angeblich glaubt(e), weil diese formal "Rechtsanwälte" sind) im Verbotsirrtum befand. Was Straffreiheit nach sich ziehen kann. Hat das Gericht nicht mehr untersucht und schon vorher abgewunken.

Ich bin in solchen Sache auch dafür, die KLEINEN kaufen zu lassen und das Anstifterpack zu bestrafen.

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