11.03.2017

Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR: Jetzt hat die auch die StA Dortmund ein Problem

Natürlich wird die StA Dortmund meine Strafanzeige wegen Strafvereitlung zugunsten des kriminell-lügenden Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, empört zurückweisen.

Dann geht das alles eben den weiteren Rechtsweg.

6 Kommentare:

UNCOVERER hat gesagt…

Kölner Verhältnisse auch in Dortmund?

Wundert mich nicht bei der Vita und den "Kontroversen" um den Justizminister von NRW namens Thomas Kutschaty (SPD).

Auch das Innenministerium NRW scheint mit dem "Produktmanager" des "staatlich geförderten polizeilichen Zweiteinkommens" namens Ralf Jäger (SPD) eher supoptimal besetzt zu sein.

Wie sagt noch das Sprichwort:

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."

Mir tun eher die weisungsgebundenen Staatsanwälte und Polizisten leid, wenn diese ihre Aufgabe der Strafverfolgung wahrnehmen wollen, aber durch die Gebundenheit zu Anweisungen aus den Ministerien zur Verfolgung / Nichtverfolgung von Straftaten zu "menschlichen Durchlauferhitzer" degradiert werden.

Da ermittelt die Polizei ggf. monatelang und dann kommt ein Politikheini aus dem vorgesetzten Ministerium und bringt die "Strafvereitelungsmaschine" ins Rollen, in dem er die Weisung, Ermittlungen einzustellen, von oben nach unten durchreicht, bis die Weisung dann bei dem "Dummen" angekommen ist, nämlich dem Polizist / Staatsanwalt, der nur seine Aufgabe der Strafverfolgung und Verbrechensprävention wahrnehmen möchte.

Was ist das für ein verf**ter Rechtsstaat?


https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Kutschaty

Anonym hat gesagt…

Ein Freund von Ihnen Herr Reinholz?

http://www.uncoverer.eu/offener-brief-an-den-rechtsanwalt-dr-hans-dieter-weber-kanzlei-awpr-dortmund

Anonym hat gesagt…

Ist Dir eigentlich aufgefallen, dass exakt an dem Tag, als der ganz besonders feine, gewiss saubere und durchaus sympathisch lächelnde Abmahnanwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der Dortmunder Partnerschaftsgesellschaft AWPR seine Lizenz für das Bild erhielt, just der frühere Presserechtler und jetzt auf strafrechtlichen Wege aktive Rechtsanwalt Philipp Berger sich wegen Deiner "boshaften, extrem beleidigenden und Deine niederen Beweggründe deutlich zeigenden" Berichterstattung zu diesem Artikel hier beschwert hat?

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2016/08/ex-euroweb-anwalt-philipp-berger-miss.html

20.07.2016. Klngelt da was?

Der Bonner

. hat gesagt…

Der Dr. jur Hans-Dieter Weber hat sich offenbar am 18.7.2016 bitterlich weinend und, wie auf Grund der vorherigen Vorfälle zu erwartend, lügend bei Google beschwert:

https://www.lumendatabase.org/notices/12669553

Ich würde ja sagen, "er dreht leer".
Die behaupteten Rechtsverletzungen sind nämlich keine.

Anonym hat gesagt…

"...Ich würde ja sagen, "er dreht leer".
Die behaupteten Rechtsverletzungen sind nämlich keine..."

Wenn ich Deine Berichterstattung also richtig verstehe, behauptest Du, (folgende gar kleinlich oder sich an belanglosen Formalien haltend wirkende Nachfrage zur Sicherheit, damit das LG Köln oder LG Hamburg nicht Überstunden machen muss) und bitte korrigiere mich, falls ich da als der Meinung mancher Abmahnanwälte ein übler Nachreder seiende etwas nicht richtig verstanden habe, dass der (Ex-)Eurowebanwalt Dr. Hans-Dieter-Weber von der Kanzlei Apel Weber Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte (kurz: AWPR) nicht nur im Stile eines Dr. Mathias Dieth (Mandant der Kanzlei Ralf Höcker) die Strafverfolgungsbehörde belogen hat, sondern auch noch die Firma Google Inc. irgendeinen Unfug "ans Ohr gelabert hat", um einen sachlich korrekt argumentieren Kritiker seiner selbst, wie Du einer zu sein scheinst, enormen Schaden zuzufügen?

Verstehe ich das wirklich richtig, werter Schlosser?

Sofern Du diese meine Frage mit einem JA beantworten solltest, stelle ich mir gerade sehr ernsthaft die Frage, ob nicht irgendeine völlig unbekannte Person bei der BRAK mal höflich aber bestimmt nachgefragt hat, ob denn das somit auf mich höchst unseriös wirkende Vorgehen des Abmahnanwalts Dr. jur. Hans-Dieter Weber aus Dortmund (Kanzlei AWPR) denn so mit den berufsrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen ist.

Es würde mich nicht wundern.

. hat gesagt…

BRAK

Die BRAK ist nicht zuständig und die lokalen Anwaltskammern lassen sich erfahrungsgemäß erst zu Schritten bewegen wenn die "Organe der Rechtspflege" rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden.

Da ich in dieser Frage erfahren bin werde ich ein zu frühes Insistieren vermeiden und die Rechtsanwaltskammer rechtzeitig aber eben nicht verfrüht überraschen.

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