11.07.2017

Idiotische Äußerungen von Multiminister de Maizière - sozialisierungsbedingt abartige Träume des Bundesscharfmachers?

Formal ist Thomas de Maizière Innenminister und "ein Stück weit" für das Hamburger Chaos anlässlich des G20-Gipfels mit verantwortlich. Immerhin waren da auch Bundespolizisten mit im Einsatz. Ich würde über die Hamburger Ereignisse sagen: "Er hat versagt."

Thomas de Maizière, Mitglied einer Familie, die sich traditionell in allen bürgerfeindlichen und gewiss nicht durch demokratische Verhältnisse gekennzeichneten deutschen Regimes (Kaiser, Nazis, DDR...) fleißig an der Machtausübung und dem effektiven Steuermittelverbrauch beteiligte, hat sich nun wie folgt geäußert:
"Auf Landfriedensbruch steht eine mehrjährige Haftstrafe."
Wie das beim Bundesscharfmacher und Populist Thomas De Maizière halt so ist, entspricht das mal wieder nicht dem Gesetz sondern seinen wohl sozialisierungsbedingt abartigen Träumen von "Recht und Ordnung". Denn § 125 StGB bestimmt das Strafmaß. Und diesem zufolge drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Verhängt wird diese Strafe von den Gerichten - an denen sich hoffentlich Richter finden, die das Gesetz kennen und sich daran halten. Schon das Grundgesetz kennt Thomas De Maizière ja auch nicht so gut, wie ich das von einem Minister erwarten würde: In dem steht nämlich etwas von "Gewaltenteilung". Da darf sich ein Bundesinnenscharfmacher nicht einfach hinstellen und aus niedrigstem Motiv (Behalt der Pfründe) versuchen, den, das Strafmaß verhängenden Gerichten, die Höhe der zu verhängenden Strafen vorzuschreiben wie das unter den Kaisern, unter Adolf Hitler oder in der DDR geschah.

Aber: So lange unsere Bundestagsabgeordneten so blöd sind, selbst den verfassungswidrigsten Mist durchzuwinken, ist das kein "Alleinstellungsmerkmal".

Es findet sich eine weitere fragwürdige Äußerungen in den Medien:
"Wer Gehweg-Platten auf Polizisten werfe, mache sich der Vorbereitung zu versuchtem Mord schuldig."
wird Thomas de Maizière indirekt zitiert. Leider finde ich (bis jetzt) die originale Äußerung nicht. Aber wenn, woran im Hinblick auf weitere dumme und "postfaktische" Äußerungen des Herrn allenfalls nur geringer Zweifel besteht, Thomas de Maiziere das wirklich so gesagt haben sollte, dann wäre das ein Hinweis auf geradezu prekäre Rechtskenntnisse: Denn Gehwegplatten auf Personen zu werfen ist keine "Vorbereitung" sondern schon eine explizite Tathandlung. "Gehwegplatten bereit zu stellen" wäre "Vorbereitung". Allerdings muss man dazu dem "Bereitsteller" vor Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass er diese mit der Absicht(!) bereit stellte, dass diese ungerechtfertigt(!) auf Personen geworfen werden. Und an dem Punkt braucht man praktisch ein Geständnis. Immerhin hatte die Polizei in Hamburg Kriegswaffen, sogar Panzerfahrzeuge und gepanzerte Wasserwerfer im Einsatz - und, wie sich in der Vergangenheit zeigte, war der Einsatz dieser "polizeilichen" Mittel gegen zivile und unbewaffnete Bürger in einer Vielzahl von Fällen nicht gerechtfertigt, so dass auch die "Vorbereitung einer ggf. erforderlichen Notwehr" gegeben sein kann.

Herrn Thomas de Maizière empfehle ich, sich künftig nur noch zu solchen Themen zu äußern, von denen er tatsächlich was versteht.

Und freue mich also auf sein Schweigen.

Diese Rechtsberatung für den Jurist Thomas de Maizière leistete ein kleiner Schlosser aus dem Osten, der gerade im Hinblick auf die Äußerungen des Ministers den Anwaltszwang als völlig unbegründet ansieht. Denn wenn Personen mit steuerfinanziertem Jurastudium und beiden Staatsexamen solchen juristischen Stuss "verbrechen", dann kann man sich von der Aufhebung des Anwaltszwangs eine Verschlankung des Ablaufs von Gerichtsverhandlungen versprechen. Immerhin muss man dann Juristen dieses Types nicht mehr so oft und so geduldig erklären, was für einen "geharnischten Blödsinn" diese vortragen.

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