05.02.2018

Fortschrittsbericht: AG Kassel, Verhandlung [g|w]egen "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund
Das kann jetzt dauern...

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Die Proberichterin Heer hat es plötzlich nicht mehr eilig nachdem ihr vor der von mir mit der Notbremse abgebrochenen mündlichen Verhandlung nicht aufgefallen war oder nicht aufgefallen sein will, dass der Strafantrag des gar feinen und sauberen, leider aber gleichzeitig ziemlich verlogenen Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber (Noch immer: Kanzlei AWPR Dortmund) mit den Worten

"In dem Ermittlungsverfahren"

begann und dass er zunächst in just jenem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen sich selbst Stellung nahm - weshalb die Richterin (zu Unrecht) davon ausging, dass gegen den gar feinen und sauberen, aber leider auch ziemlich verlogenen Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber gar kein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage lief und dass die Anwaltszulassung des (aus meiner Sicht: notorischen wenn nicht pathologischen) Lügners ergo nie in Gefahr war.

Nach dieser richterlichen Nullnummer (derart grobe Aktenunkenntnis zähle ich dazu) sucht das Amtsgericht wohl noch nach Luft und Atem - denn ich bin gewiss nicht der Langsamste darin, solchen, Nichtjuristen gegenüber stark arroganten, sich also oft naseweis gegenüber Sachverhalten und Gesetz verweigernden Richtern (und eben auch Richterinnen) mit klaren Worten Evidenzverweigerung und Rechtsbeugung vorzuhalten.

Es gibt also noch keinen neuen Termin für den, jedenfalls jenseits der auch bei "Ordentlichen Gerichtsbarkeit" allgemein verbreiteten Rechtsbeugung oder eben Schlamperei zu erwartenden Freispruch. 

Allerdings kann es sein, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf eine Rücknahme des Strafantrags hoffen und bis dahin (oder mal wieder bis zur Verjährung zzgl. einer Schamfrist) die Akte sorgfältig in einem Kasten verwahren. Im Hinblick auf den besagten Dr. Weber und dessen "ganz besondere charakterliche Qualitäten" könnte es also, gäbe es keine Verjährung, bis zum "jüngsten Tag" oder "Sankt Nimmerlein" dauern, bis ein Termin gefunden wird.

Inzwischen weiß "Ordentliche Gerichtsbarkeit" und die nicht weniger seltsam agierende Staatsanwaltschaft zu Kassel nämlich, dass diese sehr viel mehr ein Problem mit mir hat.

Hier war es schon ziemlich dämlich, überhaupt Anklage zu erheben. Und weder die Staatsanwaltschaft noch die Richterin Heer will meine Kritik an deren Handeln hören - was diese im Plädoyer aber müssen

Also: Kein Termin.

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